Bei rund 43 Prozent aller Schülerunfälle im Straßenverkehr nutzten Kinder und Jugendliche das Fahrrad, wobei besonders Schüler*innen der Sekundarstufen I und II gefährdet sind. Junge Menschen haben aufgrund ihres sog. Jugendlichkeitsrisikos eine andere und noch nicht so stark ausgeprägte Risikowahrnehmung. Sie sollten daher ganz besonders für die Gefahren im Straßenverkehr sensibilisiert werden. Wir möchten aufzeigen, wie bestimmte Verhaltensweisen zu gefährlichen Situationen führen und wie junge Menschen ihre eigene Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen können.
Lehr- und Lernmedien zum Thema
Helme schützen Leben!
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Kopfverletzungen sind die Hauptursache für tödliche Fahrradunfälle im Kindes- und Jugendalter. Laut wissenschaftlichen Studien (z.B. Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU), Unfallforschung der Versicherer (UDV), Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg) sinkt das Risiko für schwere bzw. tödliche Schädel- und Hirnverletzungen bei einem Unfall mit dem Fahrrad um bis zu 80 Prozent, wenn ein Helm getragen wird.
Obwohl Fahrradhelme deutlich schützen, werden sie von jungen Menschen häufig nicht getragen. Gründe hierfür können sein:
- Ästhetik (sieht nicht „cool“ aus oder zerstört die Frisur),
- Bequemlichkeit,
- falsche Einschätzung der Wahrscheinlichkeit für einen Fahrradunfall, besonders, wenn die Strecke kurz oder ungefährlich erscheint.
Eltern, Lehrkräfte, Ausbilder*innen, Kolleg*innen und ältere Mitschüler*innen haben eine wichtige Vorbildfunktion, wenn es darum geht, das Tragen von Fahrradhelmen zu unterstützen. Durch Aufklärung über den Sicherheitsgewinn, das konsequente eigene Tragen eines Helms und eine klare Empfehlung zum Tragen von Fahrradhelmen können wir alle einen entscheidenden Beitrag zur Sicherheit junger Menschen leisten. Dies trägt dazu bei, dass sich Kinder und Jugendliche mit einem geringeren Verletzungsrisiko auf ihren täglichen Wegen bewegen können.
Mythen-FAQ zum Fahrradhelm
Stimmt. Für Fahrräder und Pedelecs gibt es in Deutschland keine allgemeine Helmpflicht. Trotzdem kann ein Helm im Ernstfall schwere Kopfverletzungen verhindern. Viele Dinge, die uns schützen, sind freiwillig, aber trotzdem sinnvoll.
Der erste Schritt ist, überhaupt einen Helm zu tragen. Klar: Ein Helm sollte richtig sitzen. Aber mit Helm bist du grundsätzlich besser geschützt als ohne Helm. Ohne Fahrradhelm trifft der Kopf bei einem Sturz direkt auf den Boden. Der Helm ist dafür da, einen Teil dieser Energie abzufangen.
- Lieber Helmfrisur als Schädelfraktur - oder: Wer Hirn hat, schützt es.
- Nichts ist so uncool wie eine Intensivstation von innen.
- Warum hat dein Handy eine Hülle und Panzerglas, aber dein Kopf keinen Helm?
Ein guter Helm muss keine 100 Euro kosten. Schon günstige Helme erfüllen den nötigen Standard nach DIN EN 1078. Und: Der Preis eines Helms ist nichts im Vergleich zu den möglichen Folgen eines schweren Sturzes.
Auch auf kurzen Strecken kann etwas passieren. Du kannst nicht kontrollieren, ob andere einen Fehler machen. Denn du selbst kannst noch so vorsichtig fahren – wenn dir jemand die Vorfahrt nimmt oder dich übersieht, schützt dich der Helm vor schweren Unfallschäden.
Den Helm einfach am Fahrradschloss mit anschließen. Es gibt auch sog. Airbag-Helme, die passen gut in eine Tasche (sind aber ein bisschen teurer).
Skateboard-Helm oder Fahrradhelm – wichtig ist, dass der Helm der Norm DIN EN 1078 entspricht. Und er muss natürlich die richtige Größe und Passform haben.
Kauf eines Fahrradhelms - mit Sicherheit!
Fahrradhelme gibt es in verschiedenen Ausführungen und Styles. Die Preise variieren je nach Marke, Funktionen und Qualität. Es gilt, ein Gleichgewicht zwischen dem Budget und den gewünschten Merkmalen zu finden, ohne die Sicherheit zu vernachlässigen. Beim Kauf sollte unbedingt auf Folgendes geachtet werden:
DVR, Bearbeitung: VKM
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- „Zwei-Finger-Regel“: Zwischen Kinn und Gurt sollten zwei Finger passen, um sicherzustellen, dass der Kinnriemen nicht zu eng/zu locker ist, aber dennoch bequem sitzt.
- Seitenriemen: Die Seitenriemen sollten unter den Ohren zu einem „V“ geformt sein und direkt unter dem Ohrläppchen verlaufen. Dies sorgt für einen stabilen Sitz des Helms und verhindert, dass er sich während der Fahrt verschiebt.
- Helmgröße und -passform: Der Helm sollte eng anliegen, ohne zu drücken. Um die richtige Helmgröße zu finden, sollte man den Kopfumfang messen und den Helm im Laden anprobieren. Ein Einstellungssystem hinten am Helm hilft, ihn auf die richtige Passform einzustellen.
- Helmposition: Der Helm sollte waagerecht auf dem Kopf sitzen. Er darf nicht nach hinten gekippt sein.
- Norm und Zertifizierung: Egal ob Rad- oder Skate-Helm, der Helm sollte der Norm DIN EN 1078 entsprechen und eine Zertifizierung wie TÜV, CE, CPSC oder ASTM haben. Diese zeigt an, dass der Helm auf Schutzwirkung und Konstruktion getestet wurde.
- Belüftung: Belüftungsöffnungen im Helm tragen dazu bei, den Kopf kühl zu halten und den Tragekomfort zu erhöhen, insbesondere bei warmen Temperaturen.
Nice to have: Vorhandene Reflektoren und integrierte Leuchten erhöhen die Sichtbarkeit im Dunkeln. Ein integriertes Visier oder Schild kann die Augen vor Sonne, Regen und Insekten schützen, damit den Komfort beim Fahren erhöhen und einen ablenkungsfreien Blick auf den Verkehr ermöglichen.
Wer fährt oder geht eigentlich wo?
Simon Keckeisen
Wer mit dem Fahrrad oder E-Scooter unterwegs ist, teilt sich den Weg mit anderen Verkehrsteilnehmenden – auch mit anderen Verkehrsmitteln. So nutzen Fahrräder, Pedelecs und E-Scooter alle gemeinsam den Radweg. Auf der Fahrbahn kommen Busse, Autos, Lkw oder Transporter hinzu. Und sollte der Gehweg für Fahrräder oder E-Scooter frei sein, laufen dort Erwachsene, Kinder und ältere Menschen sowie Hunde.
Die unterschiedlichen Verkehrsmittel haben unterschiedliche Geschwindigkeiten, Platzbedarfe und Bewegungsrichtungen. Deswegen müssen E-Scooter-Fahrende und Radfahrende hier auf alles gefasst sein und stets richtig reagieren. Egal ob ein Lkw recht dicht überholt oder ein Kind unerwartet auf den Gehweg tritt.
Um sicher ans Ziel zu gelangen, müssen sich die jungen Menschen der Gefahren bewusst sein, aufmerksam und vorausschauend fahren und stets bremsbereit sein. Gegenseitige Rücksichtnahme und eine entspannte Fahrweise sind ebenso wichtig.
Um gefährliche Situationen auf dem Fahrrad zu vermeiden, ist es entscheidend, die folgenden Verkehrszeichen zu kennen, zu verstehen und die damit verbundenen Regeln einzuhalten:
Gemeinsamer Geh- und Radweg
Zu Fuß Gehende und Radfahrende benutzen hier denselben Weg, deshalb sind Rücksichtnahme und gegenseitige Achtsamkeit besonders wichtig. Sollten Personen zu Fuß auf diesem gemeinsamen Weg nicht gefahrlos überholt werden können, muss die eigene Fahrgeschwindigkeit an die Geschwindigkeit der zu Fuß Gehenden angepasst werden.
Getrennter Geh- und Radweg
Radfahrende dürfen hier nicht auf dem Gehweg fahren, auch nicht zum Überholen, sondern nur auf dem separaten Radweg. Achtung: Zu Fuß Gehende könnten unerwartet über oder auf den Radweg treten, deshalb sollte hier vorausschauend und mit angepasster Geschwindigkeit gefahren werden.
Fahrradzone
In einer Fahrradzone dürfen in der Regel nur Fahrräder, Pedelecs und E-Scooter fahren. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit in einer Fahrradzone beträgt 30 km/h. Wichtig: Falls die Vorfahrt nicht durch Zeichen geregelt ist, müssen auch Fahrräder rechts vor links beachten, auch wenn von rechts ein Auto kommt. Andere Fahrzeuge wie Autos oder Motorräder sind grundsätzlich in einer Fahrradzone verboten, es sei denn, ein zusätzliches Schild (zum Beispiel „Anlieger frei“ oder „Kfz frei“) erlaubt dies ausdrücklich.
Radschnellwege
Sie sind breite und gut ausgebaute Strecken, die einen schnellen und sicheren Radverkehr ermöglichen, oft auch über längere Distanzen. Freigegeben ist der Radschnellweg für Fahrräder, Pedelecs (bis 25 km/h), Lastenräder und E-Scooter sowie Segways bis 20 km/h. S-Pedelecs dürfen auf Radschnellwegen nur fahren, wenn ein Zusatzschild dies ausdrücklich erlaubt.
Mehr Informationen zur richtigen Wegenutzung auf unterschiedlichen Verkehrsflächen liefert die Schwerpunktaktion des DVR „Sichere Radfahrmobilität auf Arbeit- und Dienstwegen”.
Ich oder du? Wir alle!
Auf dem Fahrrad sind wir aufgrund der fehlenden Knautschzone bei Unfällen deutlich weniger geschützt als in anderen Fahrzeugen. Als Radfahrer*in ist es deshalb umso wichtiger, sich durch das eigene angepasste Verhalten besser zu schützen und mit Fehlern anderer zu rechnen. Zur Prävention von (Fahrrad-)Unfällen zählt,
- aufmerksam die anderen Verkehrsteilnehmenden beobachten,
- vorausschauend fahren,
- potenzielle Gefahren möglichst frühzeitig wahrnehmen und erkennen.
Auch bei eigener Vorfahrt sollte man sich nicht darauf verlassen, dass andere Verkehrsteilnehmende diese gewähren. Im schlimmsten Fall könnte es ein Lkw oder Transporter sein, der aufgrund von Unaufmerksamkeit die Vorfahrt missachtet.
In unübersichtlichen Verkehrssituationen oder an stark frequentierten Kreuzungen ist es für die eigene Sicherheit daher besonders hilfreich, vorsichtig und langsam an die Kreuzung heranzufahren, in alle Richtungen zu schauen, andere Verkehrsteilnehmende zu beobachten, ob sie einen gesehen haben und bremsbereit zu sein.
Auch geparkte Fahrzeuge am Straßenrand, nahe des Radwegs, können eine Gefahr darstellen. So können wir von parkenden Fahrzeugen kurz vor dem Überqueren einer Straße verdeckt sein. Das sog. „Dooring“ ist ein weiteres Risiko. Ein Dooring-Unfall passiert, wenn eine Person im Auto eine Tür unvorsichtig öffnet und dabei vorbeifahrende Rad-, Pedelec- oder E-Scooterfahrer*innen trifft. Das führt oft zu schweren Kollisionen oder Stürzen. Die Empfehlung lautet daher, einen ausreichend großen Abstand (1,5 m) zu parkenden Autos einzuhalten.
Auch wichtig: Ist ein eigener Radweg mit einer speziellen Fahrradampel vorhanden, muss diese beachtet werden. Fehlt eine eigene Radfahrerampel, gilt die Ampel für den regulären Fahrverkehr. Wer mit dem Fahrrad eine rote Ampel überfährt, muss mit einem Bußgeld zwischen 60 und 180 Euro (sowie einem Punkt in Flensburg) rechnen. Rote Ampeln dienen dazu, den Verkehrsfluss zu regeln und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden zu gewährleisten. Selbst wenn die Straße leer erscheint, könnten motorisierte Fahrzeuge oder zu Fuß Gehende plötzlich auftauchen, was zu gefährlichen Situationen führen kann, wenn wir Ampeln ignorieren.
Der Tote Winkel
DVR, Bearbeitung: VKM
Der sog. „Tote Winkel“ bezeichnet Bereiche um Fahrzeuge, die von ihren Fahrer*innen nicht direkt eingesehen werden können, weder durch den Rück-, Außenspiegel oder das Fenster. Wer sich in diesem unsichtbaren Bereich aufhält – wie bspw. zu Fuß Gehende oder Radfahrende –, wird leicht übersehen. Das führt besonders beim Abbiegen oft zu schweren Unfällen.
Sieht man als Radfahrer*in über den Außenspiegel eines Fahrzeugs nicht die Augen der Person hinter dem Steuer, befindet man sich mit hoher Wahrscheinlichkeit im Toten Winkel und wird von Fahrer*innen des Fahrzeuges vermutlich nicht wahrgenommen. Besonders Kinder und Jugendliche haben aufgrund ihrer geringeren Körpergröße ein hohes Risiko, in den Toten Winkel von Fahrzeugen wie Pkw, Lkw, Bussen, Transportern etc. zu geraten.
Auf der Grafik zeigen die beiden rot markierten Bereiche den Toten Winkel. Sie sind für Autofahrende nicht einsehbar. Alle Personen, die sich in dem roten Bereich befinden, können über den regulären Seitenspiegel nicht direkt gesehen werden. Sie befinden sich im Falle eines Abbiegemanövers des Pkw daher in Gefahr, angefahren oder überfahren zu werden.
In der hier dargestellten Situation ist es als Radfahrer*in rechts neben dem Pkw ratsam, auf die eigene Vorfahrt zu verzichten und hinter dem Auto zu bleiben, obwohl dieses eigentlich warten und uns vorbeifahren lassen müsste. Sicherheit geht vor!
Weitere hilfreiche Informationen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zum Toten Winkel und was wir dagegen tun können, gibt es hier.