Noch fragen? Hier gibt's die Antworten dazu!

FAQ

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Die FAQ (Frequently Asked Questions) sind eine Zusammenstellung von Antworten und Informationen zu besonders häufig gestellten Fragen: Was genau ist eigentlich die Jugendaktion? Was machen Unfallkassen und Berufsgenossenschaften? Wer oder was ist der DVR? Diese und weitere Fragen finden Sie hier beantwortet.

Was ist die DVR/UK/BG-Jugendaktion?

Die Jugendaktionen der Unfallkassen (UK), der Berufsgenossenschaften (BG) und des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) sensibilisieren junge Menschen für sicheres, verantwortungsbewusstes Verhalten im Straßenverkehr.

Jedes Jahr widmet sich die DVR/UK/BG-Jugendaktion daher einem speziellen Thema der Verkehrssicherheit, mit besonderer Relevanz für die Verkehrssicherheitsarbeit in der Schule und während der Ausbildung.

Jede Aktion bietet neue Impulse, um Prävention und sichere Mobilität altersgerecht und lebensnah im Unterricht zu bearbeiten. Ziel ist es, Schülerinnen, Schüler und Auszubildende
darin zu stärken, Gefahren und Risiken frühzeitig zu erkennen, umsichtig zu handeln und so sich selbst und andere besser zu schützen.

Die Materialien der Jugendaktionen unterstützen Lehrkräfte sowie Ausbildende darin diese Sachverhalte alltagstauglich, anschaulich und niedrigschwellig im Unterricht zu thematisieren.

Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) e. V. ist ein Interessenverband zur Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit. Seit seiner Gründung 1969 wirkt er daran mit, dass Verkehrs­unfälle mit schweren Folgen in der Bundesrepublik Deutschland stetig abgenommen haben. Ziel ist es, die Zahlen der getöteten und schwer verletzten Verkehrsunfallopfer weiter zu verringern und den Straßenverkehr für alle sicherer zu gestalten.

Basierend auf neuen wissen­schaftlichen Erkenntnissen und gesell­schaftlichen Anforderungen empfiehlt der DVR der Politik, den Verwaltungen und Unternehmen im Rahmen seiner Beschlüsse verkehrs­sicherheits­relevante Maßnahmen. Zudem entwickelt der Verband Kampagnen, Trainings und Programme, um Straßen­verkehrs­unfällen vorzubeugen. Seit 2007 ist die Vision Zero die leitende Strategie für die Verkehrs­sicherheit­sarbeit des DVR.

Entsprechend ihres gesetzlichen Präventionsauftrags engagieren sich die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, Berufsgenossenschaften und Unfallkassen intensiv darin, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu vermeiden.

Ein nachhaltiger Arbeitsschutz verbessert die Betriebsabläufe und Geschäftsprozesse und reduziert Kosten. Der Dachverband der gesetzlichen Unfallversicherungsträger ist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV).

Beschäftigte des öffentlichen Dienstes sowie bestimmte ehrenamtlich tätige Personen sind bei den Gemeindeunfallversicherungen bzw. den Unfallkassen der Bundesländer oder des Bundes versichert. Ihre Zuständigkeiten liegen in der Verhütung, Rehabilitation und Entschädigung von Arbeitsunfällen, Unfällen auf dem Arbeits- oder Schulweg und Berufskrankheiten.

Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine Pflichtversicherung. Private Unfall- oder Haftpflichtversicherungsverträge beeinflussen oder ersetzen nicht die Versicherung in der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Unfallkassen sind Mitglied des Spitzenverbands Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV). Eine Übersicht zu den einzelnen Unfallkassen finden Sie hier.

Die Berufsgenossenschaften unterstützen Unternehmen durch vielfältige Präventionsmaßnahmen und -leistungen. Ihre Zuständigkeiten liegen in der Verhütung, Rehabilitation und Entschädigung von Arbeitsunfällen, Unfällen auf dem Arbeitsweg und Berufskrankheiten. Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine Pflichtversicherung. Private Unfall- oder Haftpflichtversicherungsverträge beeinflussen oder ersetzen nicht die Versicherung in der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Berufsgenossenschaften sind Mitglied des Spitzenverbandes Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV). Eine Übersicht zu den einzelnen Berufsgenossenschaften finden Sie hier.

Die Teilnahme am Wettbewerb ist ganz einfach:

  1. Ihr müsst für eine Einsendung mindestens zu dritt und maximal zur sechst sein (= eine Gruppe von drei bis sechs Personen).
  2. Ihr müsst zudem eine Person über 18 Jahre haben (z.B. Lehrerin, Lehrer, Ausbilderin oder Ausbilder), die/der für Euch den Wettbewerbsbeitrag einreicht.
  3. Überlegt Euch gemeinsam, was Eure Top-5-Ideen sind, um Eure täglichen Wege im Straßenverkehr sicherer zu machen. Zeigt uns Eure kreativen Ideen in einem kurzen Video.
  4. Die Filme sollen mindestens 30 Sekunden und maximal 2 Minuten lang sein.
  5. Alle, die am Video mitmachen, müssen die Einverständniserklärung ausfüllen.
  6. Dann müsst Ihr das Video und Einverständniserklärungen hier hochladen.
  7. Einsendeschluss ist der 30. April 2026

Hier geht es zum Bewerbungsformular.

Hier geht es zu den Teilnahmebedingungen.