Alkohol und Drogen

Bereits geringe Mengen Alkohol oder Drogen beeinträchtigen das Hör- und Sehvermögen sowie unsere Koordinations- und Reaktionsfähigkeit deutlich. Unter Alkohol- und Drogeneinfluss schätzen wir Geschwindigkeiten und Distanzen falsch ein und unsere Gefahrenwahrnehmung sinkt. Damit alle sicher ankommen, lautet das einfache Prinzip: Do not drink and drive!
Eine Gruppe junger Leute sitzt auf einer Mauer, trinkt Bier und raucht. An der Seite steht ein Fahrrad.

Indem Schüler*innen über die Risiken und Folgen von Alkohol- und Drogenkonsum aufgeklärt werden, werden sie dabei unterstützt, verantwortungsbewusste Entscheidungen zu treffen und sich auf ihren Schulwegen sicherer zu verhalten. 

Lehrkräfte haben die Möglichkeit, langfristige Einstellungen und Verhaltensweisen zu prägen und junge Menschen für die relevanten Risiken zu sensibilisieren. Studien zeigen, dass sich Alkohol- und Drogenkonsum bei jungen Menschen zudem negativ auf die Gehirnentwicklung auswirkt und so langfristige physische und psychische Schäden verursachen kann.

Alkohol im Straßenverkehr

Wer fährt, trinkt nicht - und wer trinkt, fährt nicht

Für alle Fahranfänger*innen in der Probezeit und für Personen unter 21 Jahren gilt ein absolutes Alkoholverbot im Straßenverkehr. Denn Alkohol und Fahren ist eine äußerst riskante Kombination, gefährlich für andere und die Fahrenden selbst.

Alkohol beeinflusst das Denkvermögen und die Koordination. Das Urteilsvermögen wird maßgeblich beeinträchtigt, die Vorsicht schwindet und wir können uns zu Handlungen hinreißen lassen, die wir nüchtern niemals begehen würden. Das kann schwerwiegende Konsequenzen haben und uns in gefährliche Situationen bringen. 

Menschen über 21 Jahre und außerhalb der Probezeit müssen bereits ab 0,3 Promille Blutalkohol mit rechtlichen Konsequenzen wie Geld- oder Freiheitsstrafen, Punkten in Flensburg und dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen, wenn sie alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigen oder einen Unfall verursachen. Dieser Wert ist schnell erreicht. Bei einer Person von durchschnittlicher Statur (etwa 60 kg) reicht oft schon eine kleine Flasche Bier (0,33 l), um auf 0,3 Promille zu kommen.

Unterschätztes Risiko „Restalkohol“

Auch Restalkohol ist ein unterschätzter Gefährdungsfaktor und kann das Reaktions- und Denkvermögen stark beeinflussen. Das heißt, wenn wir bis spät in die Nacht Alkohol konsumiert haben, besteht die Gefahr, dass wir am nächsten Morgen noch nicht fit genug zum Fahren sind. 

Ungefähr 0,1 Promille Blutalkohol baut der Körper pro Stunde ab. Eine Regel, bis wann sich Restalkohol im Blut vollständig abgebaut hat, gibt es nicht, da dies von vielen verschiedenen, individuellen Faktoren abhängt, wie z.B. Körpergröße, Gewicht, Essen/Nahrungsaufnahme, Konsumgewohnheiten und persönliches Befinden.

Nur nüchtern unterwegs – auch auf zwei Rädern!

Nicht nur Autofahrende, sondern auch Radfahrende können sich strafbar machen. Auch hier gilt: Wenn bereits ab 0,3 Promille Alkohol im Blut alkoholbedingte Ausfallerscheinungen feststellbar sind, stellt dies eine Straftat dar. Solche Ausfallerscheinungen können beispielsweise das Fahren in Schlangenlinien, Stürze, Gleichgewichtsprobleme oder das alkoholbedingte Verursachen eines Unfalls sein. 

Wer mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr auf dem Fahrrad unterwegs ist, gilt als absolut fahruntüchtig. Dann droht eine hohe Geldstrafe. Zudem werden zwei Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen und in der Regel eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet.

Alkoholgrenzen beim E-Roller-Fahren

Auch beim E-Sooterfahren gilt für alle Fahranfänger*innen und Personen bis 21 Jahre ein absolutes Alkoholverbot. Für ältere E-Scooterfahrende gelten die gleichen Alkoholgrenzwerte wie beim Autofahren:

  • Wer mit 0,5 Promille bis unter 1,1 Promille fährt, gilt als relativ fahruntüchtig und begeht eine Ordnungswidrigkeit. Es drohen ein Bußgeld von 500 Euro, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte im Flensburger Fahreignungsregister.
  • Ab 1,1 Promille gilt man als absolut fahruntüchtig und begeht eine Straftat. Gleiches gilt für auffälliges Fahren schon ab 0,3 Promille. 

Der Konsum von Alkohol und Drogen kann nicht nur die physische und psychische Gesundheit junger Menschen gefährden, sondern auch ihre Fähigkeit, sich sicher im Straßenverkehr zu bewegen, deutlich einschränken. Weitere hilfreiche Informationen über Alkohol und Verkehrssicherheit liefert die Aktion „Kenn dein Limit!
 

Was passiert mit dem Führerschein?

Selbst wer (noch) keinen Führerschein hat, kann bei Fahrauffälligkeiten eine sogenannte Medizinisch-Psychologische-Untersuchung (MPU) angeordnet bekommen. Denn alle, die am Straßenverkehr teilnehmen, müssen laut Straßenverkehrsordnung (StVO) „dazu geeignet“ sein. Auch Fahrradfahren kann untersagt werden, wenn die Gefahr besteht, dass die Person in Zukunft erneut unter Alkoholeinfluss aufs Rad steigt!

Wer fährt heute?

Sicher nach Hause kommen

Vier junge Menschen werden von der designierten Fahrerin nachts nach Hause gebracht.

Wer getrunken oder Drogen konsumiert hat, sollte niemals selbstständig am Straßenverkehr teilnehmen. Ein Taxi oder den ÖPNV zu nutzen, sind mögliche und gute Alternativen. Viele Städte, Landkreise oder Bundesländer bieten auch sogenannte Jugend-, Disko- oder Fifty-Fifty-Taxis mit einem vergünstigten Fahrtenprogramm an. Es hilft Jugendlichen und jungen Erwachsenen, nachts nach dem Feiern sicher und günstig nach Hause zu kommen.

Gut ist es auch, sich im Freundes- oder Kolleg*innenkreis abzusprechen, wer der „designated driver“ ist, d.h. wer auserwählte*r Fahrer*in ist und nüchtern bleibt. Im Deutschen gibt es kein einzelnes festes Wort für die Person, die nüchtern bleibt und die anderen sicher nach Hause fährt. Häufig sagt man einfach „Ich bin der*die (auserwählte) Fahrer*in“ oder „Der Fahrer/Die Fahrerin“.

Straßenverkehr und Drogen

Fahren mit klarem Kopf und freiem Blick!

Für Fahrer*innen unter 21 Jahren und alle Fahrneulinge in der Probezeit gilt ein absolutes Cannabis- und Drogenverbot

Drogen sind Substanzen, die Auswirkungen auf unseren Körper und unser Gehirn haben. Die Folgen reichen von gesundheitlichen Problemen bis hin zu psychischer und physischer Abhängigkeit. Wer Drogen konsumiert und dann am Straßenverkehr teilnimmt, bringt sich und andere in große Gefahr. Schon kleine Mengen beeinflussen die Fahrtüchtigkeit, stören die Konzentrationsfähigkeit und verlängern die Reaktionszeit

Der Konsum von Drogen und psychoaktiven Substanzen beeinflusst unsere Wahrnehmung, unsere Fähigkeit, Abstände und Geschwindigkeiten richtig einzuschätzen, und unser gesamtes Urteilsvermögen. Schnell können wir die Kontrolle über das Fahrrad, den E-Roller, das Auto oder das Moped/Mofa verlieren, weil wir nicht mehr klar denken, richtig sehen oder reagieren können. 

In Deutschland ist das Fahren unter dem Einfluss von illegalen Drogen streng verboten. Für Substanzen wie Kokain, Amphetamine, Heroin oder Ecstasy gilt eine strikte Nulltoleranzpolitik; bereits kleinste nachgewiesene Mengen im Blut führen zu harten bis hin zu strafrechtlichen Konsequenzen.

Junger Mann sitzt mit Sonnenbrille gechillt auf der Rückbank im Bus.

High fährt nicht!

Die PräventionskampagneHigh lässt fahren des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) sensibilisiert insbesondere junge Verkehrsteilnehmende zwischen 18 und 24 Jahren für die Gefahren von Cannabis im Straßenverkehr. Anlass der Kampagne war die Teillegalisierung im Jahr 2024. Alle Infos rund um Cannabis und Fahrtüchtigkeit, Regeln sowie Konsequenzen gibt es hier.

https://www.high-laesst-fahren.de/#start

Es kommt noch mehr!

Wir arbeiten derzeit daran, die Lehrmedien zu „Alkohol und Drogen im Straßenverkehr” neu aufzubereiten und weitere Hintergrundinformationen dazu bereit zu stellen. Bis dahin finden Sie Lehr- und Lernmedien zu diesem Thema auf dieser Seite.

Weitere Mobilitäts-Themen

Alle Themen